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Ulitzka & Partner mbB
Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei

Ihre Berater für Recht und Steuern in Augsburg, München und im Fünfseenland

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Rechtsberatung

  • Vertragsgestaltung
    Sicherstellen, dass Ihre Verträge rechtssicher und klar formuliert sind – für eine reibungslose Zusammenarbeit und zur Vermeidung von Streitigkeiten.
  • Arbeitsrecht
    Schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit fundierter Beratung und klaren Regelungen im Arbeitsrecht.
  • Unternehmenskäufe und Umwandlungsrecht (M&A)
    Erfolgreiche Unternehmensübernahmen und Umstrukturierungen – rechtssicher und strategisch begleitet für Ihren langfristigen Erfolg.
  • Steuerstrafrecht
    Bei Verdacht auf Steuervergehen – eine starke Verteidigung und präzise Beratung, um Ihre Rechte zu schützen.
  • Gesellschaftsrecht
    Gründen, führen und strukturieren Sie Ihr Unternehmen mit rechtlicher Sicherheit – von der Gründung bis zur Unternehmensführung.
  • Erbrecht
    Ihr Vermögen rechtssicher weitergeben – durch sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung Ihres Nachlasses.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
    Kompetente Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht – für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
  • Internationales Recht
    Rechtsfragen über Landesgrenzen hinweg souverän meistern – mit fundierter Beratung im internationalen Recht.
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Wirtschafts- und Unternehmens­beratung

  • Rechtsformwahl / Startup Beratung
    Starten Sie Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage – mit der passenden Rechtsform und kompetenter Beratung für einen erfolgreichen Start.
  • Controlling
    Behalten Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens im Blick – durch effizientes Controlling und transparente Analysen.
  • Verfahrensdokumentation und Prozessmanagement
    Optimieren Sie Ihre Geschäftsabläufe mit klar dokumentierten Verfahren und einem effektiven Prozessmanagement – für mehr Effizienz und Sicherheit.
  • Digitalisierung
    Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen – von der Implementierung digitaler Tools bis zur Optimierung Ihrer Prozesse.
  • Liquiditätsplanung
    Sichern Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens – mit einer präzisen Liquiditätsplanung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Finanzierungsplanung und Kommunikation mit Banken
    Erhalten Sie die bestmöglichen Finanzierungsbedingungen – mit einer strategischen Finanzierungsplanung und professioneller Unterstützung in der Kommunikation mit Banken.
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Das Team der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei berät Sie gerne in einer der Büros in Augsburg, München und im Fünfseenland.

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Digitale Kanzlei

Unsere Kanzleien arbeiten bis zu 100 % digital, sowohl bei der Kommunikation und dem Dokumentenaustausch mit Mandanten als auch intern. Wir unterstützen Mandanten dabei, ihre Unternehmensprozesse zu digitalisieren und an moderne Geschäftsanforderungen anzupassen. Dies erreichen wir durch Online-Dienste, Apps und gezielte Beratung, bei der individuelle Lösungen erarbeitet werden.

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Unser Blog

Exzellenter Arbeitgeber 2024!

Exzellenter Arbeitgeber 2024!

So dürfen wir uns heute nennen. Und zwar mit Brief und Siegel, ohne Wenn und Aber. Ausgezeichnet wurden wir vom Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., der damit erneut die hervorragenden Arbeitsbedingungen, Entwicklungs- und Karriere- chancen würdigt, die wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Wir freuen uns über diese tolle Auszeichnung. Mit und vor allem mit unserem herausragendem Team, das unbestritten auch nichts anderes als einen „Exzellenten Arbeitgeber“ verdient hat. Übrigens: Wir suchen noch neue Kolleginnen und Kollegen. Wer also auf der Suche nach einem ausgezeichneten Arbeitgeber im Bereich der Steuerberatung ist: einfach bei uns melden.

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Steuerführer für Gründer. Einzelunternehmen vs Kapitalgesellschaften

Dein umfassender Steuerführer für Gründer. Von Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften – wir decken alle steuerlichen Grundlagen, Unterschiede und Gestaltungsmöglichkeiten ab. Lerne die steuerlichen Rahmenbedingungen, Steuersätze und die Vor- und Nachteile jeder Unternehmensform kennen, um die beste Entscheidung für dein Startup zu treffen.

Wie gründe ich ein Startup?

Wie gründe ich ein Startup?

Träumst du davon, dein eigenes Unternehmen zu starten, bist aber unsicher, wie du beginnen sollst? In diesem leicht verständlichen Leitfaden begleiten wir dich Schritt für Schritt – von deiner ersten Idee bis zur Gründung deines eigenen Unternehmens. Wir gehen auf alles Wichtige ein, zum Beispiel auf die Auswahl der passenden Rechtsform, die Wichtigkeit guter Steuerberatung und die rechtlichen Herausforderungen. Egal, ob du eine GmbH oder eine UG gründen möchtest, wir stehen dir auf deinem Weg zum Erfolg zur Seite.

Wie gründe ich eine GmbH?

Wie gründe ich eine GmbH?

Denkst du darüber nach, deine eigene GmbH zu gründen, findest den Prozess aber etwas verwirrend? Kein Problem, wir begleiten dich Schritt für Schritt von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung deiner GmbH. In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige – von der Auswahl der passenden Rechtsform, über das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Anmeldung im Handelsregister. Wir zeigen dir auch, wie entscheidend die Unterstützung durch einen Steuerberater und einen Anwalt ist und wie du die Finanzierung deiner GmbH klären kannst. Bleib dabei, um zu lernen, wie du deinen Traum von einer eigenen GmbH verwirklichen kannst!

Steuernews

December 2025

Berufskraftfahrer: Sind wöchentliche Fahrten zum Betriebssitz Reisekosten?

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Fahrten eines Arbeitnehmers zu seiner "ersten Tätigkeitsstätte" sind nur mit der Entfernungspauschale abziehbar. Wer aber den Betriebssitz nur gelegentlich aufsucht oder dort nur unwesentliche Arbeiten verrichtet, hat dort grundsätzlich keine erste Tätigkeitsstätte und kann Fahrten dorthin folglich nach Reisekostengrundsätzen geltend machen, also mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer oder mit den tatsächlichen Kosten. Davon wiederum gibt es jedoch eine Ausnahme: Fährt ein Arbeitnehmer täglich zu einem Sammelpunkt, um von dort mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers weiterzufahren, so sind die Fahrten zum Sammelplatz nur mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Diesbezüglich hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass ein Berufskraftfahrer keine erste Tätigkeitsstätte am Betriebssitz des Arbeitgebers hat, wenn er sich dort nur am Wochenanfang bzw. am Wochenende für insgesamt circa vier Stunden die Woche aufhält, seine eigentliche Arbeit aber "auf dem Fahrzeug" leistet. Auch liegen keine Fahrten zu einem Sammelpunkt vor. Folglich sind Fahrten zum Betriebssitz nach Reisekostengrundsätzen abziehbar (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.2.2025, 15 K 3114/23).
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8

Dec

December 2025

6

Dec

Richtsatzsammlung: Bundesfinanzhof zweifelt Aussagekraft an

von LSWB

Alle Angaben ohne Gewähr.

Jährlich veröffentlicht das Bundesfinanzministerium die Richtsatzsammlung, die für viele Branchen beispielsweise die gängigen Rohgewinnaufschläge auf den Waren- und Materialeinsatz auflistet. Die Richtsätze sollen der Finanzverwaltung Anhaltspunkte geben, um Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben ("äußerer Betriebsvergleich"). Tatsächlich dient die Richtsatzsammlung oftmals als Schätzungsgrundlage im Anschluss an Betriebsprüfungen, wenn der Prüfer Mängel in der Kassenführung oder Buchführung feststellt. Nun hat der Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel geäußert, ob die amtliche Richtsatzsammlung in ihrer bisherigen Form eine geeignete Grundlage für einen äußeren Betriebsvergleich darstellt (BFH-Urteil vom 18.6.2025, X R 19/21).

Der zugrunde liegende Sachverhalt: Der Kläger ist Betreiber einer Diskothek; eine Außenprüfung beanstandete seine Kassen- und Buchführung als formell ordnungswidrig. Nicht nur das Finanzamt, sondern auch das Finanzgericht Hamburg gelangte zu einer grundsätzlichen Schätzungsbefugnis. Es kam dann zu einem verfahrensrechtlichen "Hin und Her". Letztlich hat das Finanzgericht bei der Schätzung des Rohgewinnaufschlagsatzes "nur" auf die Richtsatzsammlung des BMF zurückgegriffen. Dagegen hat sich der Kläger gewehrt und beim BFH nun obsiegt.

Die Begründung: Eine Diskothek ist kein Restaurant. Daher kann bei der Schätzung der Getränkeumsätze einer Diskothek auch nicht auf die Rohgewinnaufschlagsätze der amtlichen Richtsatzsammlung für Gastronomiebetriebe zurückgegriffen werden. Das Urteil ist aber über den entschiedenen Fall hinaus interessant, weil der BFH allgemein zur Richtsatzsammlung Stellung genommen hat. So hat er sich mit den Mindestanforderungen befasst, die Datensammlungen oder Datenbanken der Finanzverwaltung erfüllen müssen, wenn sie in einem Gerichtsverfahren berücksichtigt werden sollen. Zuvor hatte er das BMF aufgefordert, das Zustandekommen der Richtsatzsammlung näher zu erläutern. Letztlich hat der BFH erhebliche Zweifel, dass sich die amtliche Richtsatzsammlung des BMF in ihrer bisherigen Form als Grundlage für eine Schätzung eignet. Diese ist nämlich nicht repräsentativ. Zumindest konnte das BMF die Zweifel nicht entkräften. Die Zweifel basieren zum einen auf der fehlenden statistischen Repräsentativität der herangezogenen Daten und zum anderen auf dem kategorischen Ausschluss bestimmter Gruppen von Betrieben bei der Ermittlung der Werte. Beispiel: Die Ergebnisse von Verlustbetrieben bleiben bei der Ermittlung der Richtsätze von vornherein ausgeschlossen. Warum Betriebe allein aufgrund der Entstehung von Verlusten aber aus der Grundgesamtheit ausgeschlossen werden, ist für den BFH nicht verständlich. Denn auch in einem "normalen" Betrieb können Verluste entstehen.

Praxistipp:
Erst kürzlich hat der BFH entschieden, dass ein Steuerpflichtiger keinen Anspruch auf Informationen hat hinsichtlich der Unterlagen, die der Erstellung der amtlichen Richtsatzsammlung zugrunde liegen (BFH-Urteil vom 9.5.2025, IX R 1/24). Doch auch ohne Offenlegung der Datenbasis für die Richtsatzsammlung hat der BFH Zweifel an ihrem repräsentativen Charakter.
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Mandantenvideos

November 2025

Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Änderung der Steuersätze in der Gastronomie bedeutet Umstellung für die Betriebe. In diesem Video erfahren Sie in wenigen Minuten, worauf Sie achten müssen. (11/25)

13

Nov

October 2025

17

Oct

Steuererklärung ? Pflicht oder Kür?

ks@deubner-verlag.de (Deubner-Verlag)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Erfahren Sie in wenigen Minuten, wann eine Steuererklärung abgegeben werden muss ? und wann sie sich auch freiwillig richtig auszahlen kann!? (10/25)

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